IMPRESSUM

HCH IT Services GmbH

Firmensitz
(zugleich Postanschrift)
Wenzlberg 3
2453 Sommerein
Österreich

Firmenbuchnummer:

LG Korneuburg FN 409974d

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

UID: ATU 68425117

Mitgliedschaft:

Wirtschaftskammer Österreich, UBIT

Geschäftsführer:

Ing. Christian Hahn

Grundlegende inhaltliche Richtung:

Die Webseite dient der Präsentation von HCH IT Services GmbH Informationen über die von der HCH IT GmbH angebotenen Produkte und Dienstleistungen

Copyright:

Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung von Texten und Daten einschließlich Speicherung und Nutzung auf optischen und elektronischen Datenträgern nur im vertraglich vereinbarten Rahmen oder mit vorheriger Zustimmung von HCH IT Services GmbH. Die Verwertung von Daten inklusive Einspeisung in Online-Dienste, Databases oder Websites durch unberechtigte Dritte ist untersagt.

Bildnachweis:

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Qualitätsmanagement: Alexander Supertramp/shutterstock.com
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Datapump: Designed by starline / Freepik
HCH Graphics: HCH graphics

DATEN­SCHUTZ­ERKLÄRUNG

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Relevante Hinweise bei der Bereitstellung oder Verarbeitung von Geodaten

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Nutzungs­bedingungen

Rechtlicher Hinweis

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Kontakt mit uns

Wenn Sie per Formular auf der Website per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Cookies

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Ihre Rechte

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

AGBs

1. Allgemeine Grundlagen/ Geltungsbereich

1.1

Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der HCH IT Services GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von der HCH IT Services GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages/Stellvertretung

2.1

Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2

Die HCH IT Services GmbH ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die HCH IT Services GmbH selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.3

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die HCH IT Services GmbH zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch die HCH IT Services GmbH anbietet.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeits­erklärung

3.1

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2

Der Auftraggeber wird die HCH IT Services GmbH auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die HCH IT Services GmbH auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

3.4

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit die HCH IT Services GmbH von dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2

Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter der HCH IT Services GmbHs zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung/Berichtspflicht

5.1

Die HCH IT Services GmbH verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

5.2

Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

5.3

Die HCH IT Services GmbH ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1

Die Urheberrechte der HCH IT Services GmbH, seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei der HCH IT Services GmbH. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden.

6.2

Jede nicht ausdrücklich genehmigte Vervielfältigung, Nutzung, Weitergabe, Änderung oder Wiedergabe des Inhaltes ist untersagt. Eine Verwendung, auch von Teilen, außerhalb dieses Vertrages und des gewöhnlich vorgesehenen Zwecks der Software ist ausdrücklich nicht gestattet. Die Software ist wie jedes urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln. Weitere Teile der Software, z. Bsp. mitgelieferte Designs, Templates, Vorlagen dürfen ausschließlich nur in Verbindung mit der Software verwendet werden und unterliegen ebenfalls diesen Bestimmungen. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der HCH IT Services GmbH – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.3

Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.

6.4

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung an den Urheberrechte des Auftragnehmers, verspricht der Auftraggeber dem Auftragnehmer unter Ausschluss der Einrede eines Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe von EUR 10.000,-. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die HCH IT Services GmbH zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz. Mit Zugang der Kündigung erlöschen sämtliche Nutzungsrechte. Etwaige erhaltene Software ist zurückzugeben und alle vorhandenen Softwarekopien sind zu vernichten.

7. Gewährleistung

7.1

Die HCH IT Services GmbH ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2

Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

8. Haftung/Schadenersatz

8.1

Die HCH IT Services GmbH haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer bei gezogene Dritte zurückgehen.

8.2

Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3

Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

8.4

Sofern die HCH IT Services GmbH das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die HCH IT Services GmbH diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Geheimhaltung/Datenschutz

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003).

9.1

Die HCH IT Services GmbH verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

9.2

Weiters verpflichtet sich die HCH IT Services GmbH, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3

Die HCH IT Services GmbH ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4

Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5

Die HCH IT Services GmbH ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

9.6

Schutz aller „Kundendaten“, wie einschließlich aller Text-, Ton-, Video- oder Bilddateien sowie Software, die vom oder im Namen des Kunden durch die Nutzung des Dienstes und Tools zur Verfügung gestellt werden.

9.7

Weiters verpflichtet sich die HCH IT Services GmbH zum Schutz aller „Personenbezogene Daten“, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

9.8

„Supportdaten“ sind alle Daten, einschließlich Text-, Sound-, Video- und Bilddateien oder Software, die vom oder im Namen des Kunden durch dessen Interaktion mit „HCH IT Services GmbH“ zur Erlangung von technischem Support für von diesem Vertrag abgedeckte Dienste oder Tool bereitgestellt werden. Unterstützungsdaten sind eine Teilmenge der Daten zu Professionellen Dienstleistungen.

9.9

Bei SaaS(Software as a Service) Diensten, können zusätzlich Bestimmung von Lizenznehmern für deren Kunden zur Anwendung kommen. Diese Bestimmungen habe keinerlei Auswirkungen auf hier geltenden Bestimmungen und kommen auch nicht direkt zur Anwendung. Die Informationspflicht, von Bestimmungen durch den Lizenznehmer, liegt ausschließlich bei dem Lizenznehmer.

10. Honorar

10.1

Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält die HCH IT Services GmbH ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der HCH IT Services GmbH. Die HCH IT Services GmbH ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akontozahlungen zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

10.2

Die HCH IT Services GmbH wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3

Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der HCH IT Services GmbH vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

10.4

Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die HCH IT Services GmbH, so behält die HCH IT Services GmbH den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5

Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die HCH IT Services GmbH von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1

Die HCH IT Services GmbH ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer die HCH IT Services GmbH ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages

12.1

Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

12.2

Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, - wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder - wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät. - wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

13. Schluss­bestimmungen

13.1

Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2

Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3

Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der HCH IT Services GmbHs. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der HCH IT Services GmbH zuständig.

Mediationsklausel:
(1)

Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

(2)

Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

Lassen Sie uns gemeinsam etwas Großartiges machen!

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